Oberstaufen ZwST

Gustav @, Freitag, 05.03.2010 (vor 5258 Tagen) @ Alfred

» in Bayern dank der formidablen Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Jahr 2010
» noch nicht bekannt ist. Dein Mann kann die Wohnung nutzen wie er will (m.E.
» überschreitet sie mit dieser Verkürzung schlicht ihre Kompetenzen und
» verstößt damit gegen höherrangiges Recht.

Danke für diesen Hinweis aber in Bayern gehen die Uhren anderst, das beweist nachstehender zeitungsbericht v.4.+5,3.10
Zudem meldete sich Zweitwohnungsbesitzer Richard Hagenauer zu
Wort: Die Zweitwohnungssteuer sei zwar rechtmäßig, es
handle sich dabei aber um eine Zusatzsteuer zu sämtlichen
anderen Abgaben, die Zweitwohnungsbesitzer und Oberstdorfer
zahlten. «Wir sind ausgegrenzt und diskriminiert», so
Hagenauer. Bürgermeister Mies hatte einen Vorschlag parat:
«Diese Diskriminierung können Sie selbst beseitigen,
indem Sie Ihren Erstwohnsitz hierher verlegen.

( man stelle es sich vor Herr Bgm. Mies will Volljurist sich bezeichnen)

» Altbürgermeister Edi Geyer erläuterte zudem:
Bei Zweitwohnungsbesitzern komme die Einkommenssteuer einer
anderen Gemeinde zugute. Die Zweitwohnungssteuer sei damit ein
gerechter Ausgleich dafür, dass Zweitwohnungsbesitzer die
komplette gemeindliche Infrastruktur nutzen könnten.
Insgesamt gibt es in Oberstdorf rund 1850 Zweitwohnungen, 2009
brachte die Zweitwohnungssteuer der Kommune rund 960000 Euro ein.


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