Oberstaufen ZwST

Alfred @, Freitag, 05.03.2010 (vor 5406 Tagen) @ Gustav

Natürlich gehen in Bayern die Uhren anders. Und das ist auch gut so.

Abgesehen davon gilt das Grundgesetz auch in BY (habe ich zumindest mal irgendwo gehört).

Das Lamentieren um Diskriminierung, Ausgrenzung, Enteignung, Sozialismus usw. ändert nichts am Gang der Uhren. Eben so wenig die Hinweise auf die begrenzte Wahrnehmungsfähigkeit von Politikern und Richtern. Wobei letztere es unmöglich machen, in Bayern zu einem verfassungskonformen Urteil zu kommen. Das Reiben am Äquivalenzprinzip ist ziemlich fruchtlos und verbalrer Druck (mehr dürfte kaum möglich sein) auf die Politik allein reicht nicht aus.

Was ich vermisse, ist eine klare, sauber begründete, ideologiefreie Verfassungsbeschwerde, mit der die bayerischen, so genannten ZWSt-Satzungen angegriffen werden. Wobei eines klar sein muss: Der vom BVerfG vorgegebene Zustand, das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf neben der Hauptwohnung, ist bei den meisten Ferienwohnungsinhabern gegeben. Aber das ändert nichts daran, dass die Besteuerung in verfassungswidriger Weise erfolgt. Dagegen kann man sich wehren.

Bei den fünf Beschwerdeführern, zu deren Gunsten das BVerfG die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Satzungen bzw. der Besteuerungspraxis festgestellt hat, handelte es sich durchweg um die Inhaber von zwei Wohnungen für den persönlichen Lebensbedarf. Trotzdem haben sie Recht bekommen. Aber nicht, weil der Steuertatbestand nicht erfüllt war, sondern weil die Satzungen selbst verfassungswidrig (und nichtig) waren bzw. nicht verfassungskonform angewendet wurden.

Also:
Wo bleibt die Verfassungsbeschwerde aus Bayern>


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