Oberstaufen ZwST

Alfred @, Mittwoch, 24.03.2010 (vor 5119 Tagen) @ Rebell

» Hat eventuell der Beschwerdeführer Fehler begangen >

Die Verfassungsbeschwerde war von vorneherein zum Scheitern veruteilt. Aber als Fehler muss man das nicht bezeichnen. Kein vernünftig denkender Mensch konnte davon ausgehen, dass das BVerfG den Unfug des BVerwG absegnen und seine eigene Rechtsprechung als "überholt" ablegen wird. Es ist schon interessant, dass mit einer vom BVerfG für nichtig erklärten Satzung rechtmäßig und verfassungskonform eine Steuer erhoben werden kann. Das hätte ich schon gerne erklärt.
Man wird die Entscheidungen hinnehmen müssen. Akzeptieren muss man sie deswegen nicht.
Ob sich neue Ansatzpunkte ergeben, kann ich im Moment nicht sagen, dazu muss ich die Beschlüsse erst Mal in Ruhe lesen. Das ist z.Zt. nicht möglich, da ich im Urlaub was Besseres zu tun habe. Aber ob mir was Brauchbares einfällt, wage ich kaum zu hoffen.
Was noch viel "Spaß" bereiten kann, ist die weitere Entwicklung dieser sogenannten ZWSt im Besonderen und der örtlichen Aufwandsteuern im Allgemeinen. Die Lizenz zum Abzocken haben die Kommunen jetzt ja. Da bleibt es spannend.


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