Oberstaufen ZwST

Alfred @, Donnerstag, 04.03.2010 (vor 5395 Tagen) @ Knopf 65

Du bist mit Hauptwohnung in Oberstaufen / Allgäu erfasst. Wo hast Du Deine Nebenwohnung(en)>
Dein Mann ist also melderechtlich mit Hauptwohnung irgendwo in Niederbayern erfasst. Wo hat er seine Nebenwohnung(en)>
Der Knackpunkt dürfte wohl das „Innehaben“ sein. Wenn die Gemeinde mit der Begründung hausieren geht, dass Dein Mann die Wohnung ja innehaben kann und eine eidesstattliche Erklärung verlangt, dass er die Wohnung nicht nutzt, zeigt das einmal mehr, dass der Unterschied zwischen Innehaben und Nutzen in Bayern dank der formidablen Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Jahr 2010 noch nicht bekannt ist. Dein Mann kann die Wohnung nutzen wie er will (m.E. u.U. dort auch mit Nebenwohnung gemeldet sein), ohne deswegen ZWSt-pflichtig zu sein. Allerdings dürft es nicht ganz einfach sein, für einen (Mit)eigentümer zu konstruieren, dass er nicht gemeinsam mit seiner Ehefrau Inhaber der Wohnung - und damit steuerpflichtig ist.
Was mir da einfiele sind Bekannte, die in einer vergleichbaren Situation (gemeinsame Wohnunseigentümer) eine wechselseitige Vereinbarung getroffen haben, die jedem von Ihnen jeweils eine der Wohnungen zur alleinigen Verfügung überlässt. Melderechtlich nutzt jeder von ihnen nur eine Wohnung, und es gibt somit keine Hauptwohnung. Im Widerspruchsverfahren sind sie erwartungsgemäß gescheitert, die Verhandlung ist noch nicht anberaumt.

Zusatz:
Wenn die Gemeinde normiert:
„Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie“
überschreitet sie mit dieser Verkürzung schlicht ihre Kompetenzen und verstößt damit gegen höherrangiges Recht.


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