Oberstaufen ZwST

Alfred @, Mittwoch, 31.03.2010 (vor 4998 Tagen) @ Rebell

» Wie willst denn Du nun weiter diskutieren und Empfehlungen geben >
Nun habe ích beide Beschlüsse in relativer Ruhe durchgelesen. Im Grunde hat das BVerfG damit nur bestätigt, was letztlich Grundlage jeder Steuererhebung ist: Der Gesetzgeber kann frei bestimmen, was er besteuern will – mit anderen Worten: Jeder Sachverhalt darf der Steuer unterworfen werden. Der Gesetzgeber darf nur nicht willkürlich handeln, und die Exekutive muss im Rahmen ihrer Fähigkeiten die Gesetze in strikter Legalität umsetzen.
Aus dieser Sicht meinrseit weiterhin keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Zweitwohnungsteuer.

Bleibt für mich die Frage: Was ist willkürlich> Da lassen beide Nichtanahmebeschlüsse für Klagen noch viel Raum. Wie fruchtbar das sein kann, muss sich herausstellen - wenn sich denn noch einer findet, der es herausfinden will.

Um sich einer Steuer zu entziehen, gibt es viele Möglichkeiten – legitim sind irgendwie alle, legal sollten sie aber zumindest so weit schon sein, dass man – insbesondere wegen einer Bagatellsteuer - nicht wegen Steuerhinterziehung bestraft werden kann. Da jede Satzung anders gestrickt ist, und die meisten Satzungen immer noch Elemente der Willkür enthalten, muss man die Satzung und sein eigenes Verhalten noch sorgfältiger analysieren als bisher, um ungestraft die Zweitwohnungsteuer zu umgehen.

Diskussions- und Empfehlungsbedarf dürfte da weiterhin bestehen. Z.B.: Wann wird die Armutsgrenze in BY wegen verfassungsrechtlicher Bedenken (Willkür) abgeschafft und was ist dann zu tun>

Beispiel für Bayern:
Ein gut situiertes Ehepaar (oberhalb der bayer. Armutsgrenze) hat in – sagen wir Mal München -, seine Wohnung (melderechtliche Hauptwohnung) und in – nehmen wir Tegernsee - eine aufwändige Eigentumswohnung, die es oft zu Erholungszwecken nutzt. Mit Einführung der Zweitwohnungsteuer in Tegernsee und der sich ankündigenden Einführung der ZWSt in München ein klarer Fall: Die sind dran. Zahlen sie heute ZWSt> Nein, denn sie haben ihre Lebens- und Wohnverhältnisse geändert. Beide sind heute mit Hauptwohnung in Tegernsee gemeldet, er hat – aus beruflichen Gründen – die Wohnung in München beibehalten und ist dort mit Nebenwohnung registriert. Finanzielles Ergebnis:
- Keine Zweitwohnungsteuer
- Höhere Vollkaskoversicherung für drei Fahrzeuge
- Niedrigere Haftpflichtversicherung für drei Fahrzeuge (leider)
- Neuerdings: Weniger Einkommensteuer, weil sogar doppelte Haushaltsführung.
Gesamtbilanz:
Mehr Geld in der wegen des aufwändigen Lebensstils nur spärlich gefüllten Haushaltkasse. Da kann sich die Ehefrau locker einen Besuch ihres schwer schuftenden Ehemannes und einen gemeinsamen Theaterbesuch in München leisten.

Weitere Beispiele bei Bedarf – Aber: Man sollte sich immer rechtzeitig überlegen, was zu tun ist, wenn ein Gesetz geändert wird. Möglich ist letztlich alles.

Sonstiges:
» Die Lizenz zum Abzocken haben die Kommunen jetzt ja.
Diesen Satz bitte ich zu streichen. Die Lizenz zur Steuererhebung („Abzocken“ ist natürlich falsch) hatten die Kommunen immer schon. Sie müssen nur rechten Gebrauch davon machen. Nur Gleiches darf/muss Gleich behandelt werden.


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