ZWS in Magdeburg

Magdeburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8%).

Satzung

Satzung von Magdeburg

Befreiung

Die Satzung der Magdeburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Pendler
  • Personen unter 18 Jahre
  • Gartenlauben im Sinne des Bundeskleingartengesetzes

Anmerkungen

Zur Satzung gibt es noch eine Änderungssatzung.

Meldungen zu Magdeburg (2)

Einträge zu Magdeburg im Forum (31)

Letzte Änderung: 28.04.2009