Magdeburg erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2005. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 8% (effektiv 8%).
Die Satzung der Magdeburg sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Zur Satzung gibt es noch eine Änderungssatzung.
Letzte Änderung: 28.04.2009