Sylt erhebt Zweitwohnungsteuer seit 01.01.2010. Als Bemessungsgrundlage dient die Jahresrohmiete auf Grundlage der Festsetzung des Einheitswertes vom 01.01.1964 und deren Hochrechnung zum jeweiligen Jahr (zur Zeit etwa mal 5). Der Steuersatz liegt bei 14% (effektiv 15.4%).
Die Satzung der Sylt sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:
Die Stadt Westerland und die Gemeinden Sylt-Ost und Rantum haben mit Wirkung zum 01.01.2009 fusioniert und bilden seit dem 01.01.2009 die neue Gemeinde Sylt. Alle drei Kommunen hatten zuvor eigene ZWS-Satzungen, die zum 01.01.2010 vereinheitliche worden sind.
Letzte Änderung: 11.05.2015