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zwwsst08, Dienstag, 22.10.2013 (vor 3811 Tagen) @ Alfred

Erst mal vielen Dank. Wir sehen diesen Sachverhalt in allen Dingen ebenfalls so.
Es wurde Einspruch gegen den Zweitwohnsitzsteuerbescheid eingelegt, sowie gegen die Ablehnung des Widerspruches, der mit einem kostenpflichtigen Widerspruchsbescheid abgelehnt wurde, wir haben/mussten darauf bezahlen, unter Vorbehalt, genau wie den eigentlichen Steuerbescheid, ebenfalls unter Vorbehalt. Unser Sohn hat eine Petition an den sächs. LT gestellt, weil dieser Sachverhalt zu klären ist. Trotzdem ist man allein und weiß sich keinen rat mehr. Es kann doch nicht sein das sich junge Menschen die sich um eine Ausbildung bemühen so abgezockt werden.


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