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Alfred @, Dienstag, 22.10.2013 (vor 4083 Tagen) @ zwwsst08

Wenn der Widerspruch gegen den ZWSt-Bescheid bereits zurückgewiesen wurde, hilft eigentlich nur die Klage beim Verwaltungsgericht – müsste auch so in der Rechtbehelfsbelehrung stehen. Auch Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz/Aussetzung der Vollziehung kann sinnvoll sein.

Die Petition dürfte ergebnislos bleiben(FFF – fristlos, formlos, fruchtlos), denn diese Art von ZWSt ist gewollt und wird ohne Rücksicht durchgezogen. Bestenfalls heuchelt ein Bearbeiter Verständnis.


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