AZUBI - 8 x 10 Tage zur BS im ganzen Jahr soll Zwwst zahlen

Himbim13 @, Donnerstag, 24.10.2013 (vor 3509 Tagen) @ zwwsst08

Wie die „Allgemeinen Bedingungen“ ihres Rechtsschutzvertrages lauten, kann ohne Kenntnis der Vertragsbedingungen keine Beurteilung erfolgen.
Typisch für Versicherungen ist, dass, solange man zahlt und keine Ansprüche an die Versicherer stellt diese Gesellschaften immer gut sind. Es sei denn man braucht ihre Hilfe in einem eingetretenen Rechtsfall!
Dann erweist sich was der Versicherer wert ist.
Fazit: Entweder kündigen oder aber den Fall öffentlich machen.
Wie? Legen Sie doch den Fall einmal dem „ZDF – Wieso“ vor, es könnte doch möglich sein, dass, infolge des gesamten Falles - Ausbildung – Zweitwohnsitzsteuer – Rechtschutz, dieses für die Öffentlichkeit von
Interesse wäre.


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