AZUBI - 8 x 10 Tage zur BS im ganzen Jahr soll Zwwst zahlen

Alfred @, Sonntag, 27.10.2013 (vor 4212 Tagen) @ zwwsst08

Ich bin schon Anfangs davon ausgegangen, dass der Sohn in G. mit Nebenwohnung registriert ist und hatte die Frage aufgeworfen, ob er für seine Unterkunft überhaupt in dieser Form meldepflichtig sei. Ich habe da so meine Zweifel. Die Meldepflicht sollte man nochmal genau überprüfen, denn mit der Abmeldung der Nebenwohnung erlischt sie Steuerpflicht.


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