AZUBI - 8 x 10 Tage zur BS im ganzen Jahr soll Zwwst zahlen

zwwsst08, Donnerstag, 24.10.2013 (vor 4214 Tagen) @ Himbim13

als erstes möchte ich mich bedanken für eure Informationen und Antworten. Ja nach sächs. Meldegesetz ist nach 6 monatigem Aufenthalt die Nebenwohnung anzumelden. Die Stadt Görlitz ist aber der Meinung das das für sie nicht bindend ist. Auch der Hinweis das andere AZUBI in privaten Unterkünften bzw. im selben Wohnheim keinen Steuerbescheid erhielten wäre nicht relevant, man argumentierte damit, dass diese Steuerbescheide noch zur Anwendung kommen würden. Die Zimmer in dem städtischen WH, die von den AZUBIS genutzt werden, sind nur für den Zeitraum der BS belegt, 2012 genau 8 x 10 Tage, werden in den Zwischenzeiten nicht weiter genutzt, in den Sommermonaten ist eine Nichtbelegung sogar ausdrücklich ausgewiesen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion