AZUBI - 8 x 10 Tage zur BS im ganzen Jahr soll Zwwst zahlen

Alfred @, Donnerstag, 24.10.2013 (vor 3808 Tagen) @ zwwsst08

§ 10 Abs. 1 SächsMG besagt:

„Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.“

Die Frage ist letztlich: Hat der Sohn im melderechtlichen Sinn die Wohnung bezogen und ganzjährig bzw. länger als 6 Monate als Nebenwohnung genutzt? Wenn Nein, ist er nicht zweitwohnungsteuerpflichtig.

Da ist viel Wortklauberei im Spiel.
Z.B.
Wie wurde die Miete berechnet? Nach Aufenthalt oder gab es eine Monatsmiete.
Hat der Sohn immer das gleiche Zimmer genutzt?
Hat der Sohn während seiner Abwesenheit persönliche Gegenstände im Zimmer zurückgelassen. Insbesondere: Wie war das während der Sommerpause geregelt?
Von wann bis wann dauerte die Sommerpause? Gab es noch andere „Pausen“ z.B. Weihnachten/Neujahr.

Ist eine Klage überhaupt noch möglich/zulässig?


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