AZUBI - 8 x 10 Tage zur BS im ganzen Jahr soll Zwwst zahlen

zwwsst08, Freitag, 25.10.2013 (vor 3509 Tagen) @ Alfred

Die Azubi sind jeweils für 2 x 5 Tage in diesem Wohnheim , das 8 mal im Jahr 2012, also auch keine 6 Monate. Bezahlt wird nach Übernachtungen. Zu 3 nutzen sie ein Zimmer, der zu Ausbildungsbeginn 4. Azubi hat die Ausbildung abgebrochen. Die Zimmer werden nicht weiter vergeben, das ist von der Heimleitung so festgelegt, ohne Einfluss der Jugendlichen. Die Räumungspflicht besteht nur über die Sommerferienzeit.
Eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid ist nicht mehr möglich, da unsere RS Allrecht diesen Fall ins Immobilienrecht einstuft und die Widerspruchsfrist heute abläuft. Leider haben wir nicht die finanziellen mittel um die Sache privat zu führen. Doch wir werden die im Forum gegeben Informationen nutzen und versuchen diesen Sachverhalt an die Öffentlichkeit zu bringen.


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