AZUBI - 8 x 10 Tage zur BS im ganzen Jahr soll Zwwst zahlen

Alfred @, Donnerstag, 24.10.2013 (vor 4270 Tagen) @ zwwsst08

Dass die Zweitwohnungsteuer unter Immobilienrecht fällt, wird die Allrecht RS – wenn überhaupt - nur mittels juristischer Winkelzüge begründen können, die sollte man allerdings abverlangen. Aber außer Kündigung fällt mir da letztlich auch nichts Vernünftiges ein.

Was ich allerdings nicht so ganz verstehe, sind die Wohnverhältnisse und die melderechtliche Situation des Sohnes. Hat er das besagte Zimmer im städtischen Wohnheim denn tatsächlich für das ganze Jahr gemietet? Nur dann wäre nämlich eine Registrierung mit Nebenwohnung und als Folge eine ZWSt berechtigt.


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