AZUBI - 8 x 10 Tage zur BS im ganzen Jahr soll Zwwst zahlen

Rebell @, Sonntag, 27.10.2013 (vor 4079 Tagen) @ Himbim13

Aber selbst eine Solche, wäre ein Aufhänger im Internet! Man darf die Öffentlichkeit nicht scheuen!:-D

Dieses Satz lieber Himbim sagt doch fast gar alles aus, weshalb es diese-n Kommunen so leicht gemacht wird.
Dieser Fall ist mit Tausenden gleich zu stellen, man versucht über die Rechtschutzversicherung - lässt dabei am Rande den Einspruchtermin verfallen und zahlt - mit der endgültigen Resignation

man kann einfach dagegen nichts machen und damit Basta?

Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung noch eine Zusage macht, dann treten die übrigen Probleme auf, denn nach der Honorarordnung übernimmt kein einziger Rechtsanwalt mehr eine Zwst. Klage.
Weshalb`: Da die Sach so kompliziert geworden ist mit über 2500 Einzelfallentscheidungen, mal zu Gunsten der Kläger allerdings in der überwiegenden Mehrzahl zu Gunsten der Kommunen. Selbst wenn einem Kläger Recht gegeben wird auf Grund sehr guter Klageverfassung, dann geht die Kommune in Berufung,denn diese hat eine Rechtschutzversicherung welche alles abdeckt und dieses über die Gruppenrechtscchutzversicherung ÖRAG, also die Kommune kann in undendliche Klage erheben.
Schließlich entscheiden Richter am Verwaltungsgericht - so muss man den Eindruck gewinnen- nicht unabhänging sondern schon fast Weisungsgebunden, denn es ist ja der Wunsch des Gesetzgebers. Der Gesetzgeber löhnt auch die Richter -!
Die meisten Rechtsanwälte sind an Aufträge von Betroffenen auch gar nicht mehr daran interessiert- für den Aufwand bedarf es wahnsinnig viel Zeit zur Klageverfassung und diese kostet mehr als für 20 Jahre die Zweitwohnungssteuer zu bezahlen ist.
Es ist Systembedingt!
Die Gerichtskosten liegen z.B. bei einem Streitwert von Zwst 400.- sogar in der 2. Instanz VGH nur € 65.-.
Dazu verfasst dieses Gericht eine 8 seitige Urteilbegründung!
Damit ist auch bestätigt, dass VG`s in einer Art und 'Weise Weisungsgebunden urteilen - den mit € 65 ist natürlich der Aufwand auf den 'allgemeinen Steuerzahler übertragen.
Die Anwaltskosten sind für die Klagerhebung und die Verhandlung unter Umständen bei mehreren Tausen Euro
Die Medien sind auch nicht bereit dieses Thema gegen den Gesetzgeber öffentlich zu erläutern, von an den Pranger stellen sogar ausgeschlossen.
Gegen den Himmel zu spucken bleibt fast nicht möglich.


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