Augsburger ZWS

Augsburger @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6346 Tagen)

Servus,

Nachdem nun eine Aufforderung zur Zweitwohnsitz-Steuererklärung in mein Briefkasten geflattert ist (Konstellation: Erstwohnsitz bei Mutter in der Heimat (Ba-Wü), Zeitwohnsitz im Studentenheim Augsburg), möchte ich kurz fragen, wie denn momentan der Stand der Dinge bezüglich Widersprüchen, Urteilen und Meinungen sind. Ich hab zwar gesehen, dass in ein paar Städten (Koblenz, Mainz...) die ZWS für Studenten gekippt wurde, andererseits hab ich leider auch gelesen, dass gerade Bayern (und auch ads VGH Augsburg) da ganz ganz anderer Meinung ist und eine Klage von einer Studentin gänzlich abgewiesen wurde.
Tja, ein hoch auf unsere unabhängigen Länder...Rechtsprechung mal hü mal hott. Was kann ich nun machen> Ich hab meine Steuererklärung abgeschickt, erwarte also bald die berechnete Steuerzahlungsaufforderung, gegen die ich ja dann wohl Schritte einlegen könnte. Aber wie gesagt, ich bin noch sehr zurückhaltend, eben weil ein Klage eventuell mit Verweis auf das Urteil des VGH Augsburg (vom Feb 07 glaube ich) direkt abgewiesen werden könnte, oder nicht> Ich müsste in diesem (und in jedem anderen verlorenen Rechtsstreit) Fall bekanntlich die Kosten tragen. Und die kann ich mir nicht leisten. Also ist es ein Teufelskreis. Steuer oder Gerichtskosten... Denn meinen Erstwohnsitz bekommen die Verbrecher nicht :p
Hat jmnd Rat, wie man am besten weiterverfährt> Meine Kaltmiete ist nun nicht soooo hoch im Studentenwohnheim, muss baer nächstes Jahr ausziehen und werde eine viel höhere Kaltmiete dann haben. Und als Bafög-Student hat man sowas nicht locker aufm Girokonto, wie wohl jeder bekanntlich weiß (wissen sollte).


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