Augsburger ZWS
Hallo Bernauerin,
Eines gleich vorweg: Das Melderecht gibt verbindlich vor, wie Du Dich zu melden hast. In vielen Entscheidungen zur Zweitwohnungsteuer spielt das melderechtskonforme Verhalten eine Rolle, denn konkret erhebt Augsburg eine Steuer auf das Innehaben einer Nebenwohnung. Das VG Augsburg z.B. scheint diese Steuer als eine Art Strafsteuer für falsche Meldungen zu betrachten. Ob Deine melderechtlichen Verhältnisse stimmen, kann ich nicht beurteilen. Prüfe das bitte selbst.
Stand der Dinge in BY:
1. Das VG Augsburg hat mit Beschluss vom 26.4.06 - Au 6 S 06.391 die Erhebung der Zweitwohnungsteuer bei einer Studentin für zulässig erklärt.
2. Der Bayer. VGH hat mit Urteil vom 14. 2. 07 - 4 N 06.367 im Namen des (bayerischen) Volk(stamm)es die Augsburger Satzung für wirksam erklärt.
3. Der Vertreter des öffentliches Interesses kommentiert dies Entscheidungen nicht, findet die Spruchpraxis des VGH aber in Ordnung.
Das hat allerdings nicht viel zu sagen, denn die Besteuerung der Erwerbszweitwohnungen Verheirateter waren sogar nach Auffassung des BVerwG in Einklang mit der Verfassung - wie man sich nur so irren kann.
Wenn Du in Augsburg einen Steuerbescheid bekommst, musst Du also in der ersten und zweiten Instanz mit klaren Niederlagen rechnen, falls Du dir nicht was Originelles einfallen lässt. Bei der in diesem Fall fehlerhaften Spruchpraxis des VG Augsburg und des Bayer. VGH gibt es da schon Möglichkeiten - allerdings keine Erfolgsgarantie.
Wenn Du das Risiko scheust, musst Du zahlen - dann machst Du Dich aber - wenn Du die Steuereinnehmer als Verbrecher bezeichnest - zur Mittäterin und solltest diesbezüglich still sein.
Wenn Du Dich wehren willst, kannst Du jederzeit auf Hilfe rechnen. Und so teuer wird es voraussichtlich auch nicht (zumindest die 1. Instanz ist billiger als die Zweitwohnungsteuer für 1 Jahr). Außerdem ist es durchaus möglich, dass irgendein Bundesgericht dem Spuk des Hü und Hott in den Ländern - hoffentlich bald ein Ende bereitet. Wenn Dein Steuerbescheid dann noch offen ist, hast Du u.U. sogar ohne eigenes Verfahren gewonnen. Wie Du sieht, unterstelle ich, dass die Obergerichte in M-V, RLP und S-H Recht behalten und die in NRW und BY höchstrichterlich einen auf die Mütze/den Gamsbart kriegen werden). Da kann Zeitgewinn schon viel bedeuten.
Aber noch hast du Zeit. Der Steuerbescheid kommt bestimmt. Dann erst beginnt die Widerspruchsfrist zu laufen (Briefumschlag aufheben). Bis dahin kann noch viel Zeit vergehen. Über den Widerspruch muss erst entschieden werden, dann kannst Du den Bescheid beim VG anfechten. Bis es dann zur Verhandlung kommt, ist viel Wasser die Donau hinuntergeflossen.
Pfüati
Christian
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