Augsburger ZWS

Yvonne Winkler @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6219 Tagen) @ Mr.X

Hallo Mr. X,

ich habe ähnlich gedacht, wie Sie, bis ich mich in die Tegernseer Nobelzweitwohnungsteuersituation ein bisschen eingelesen habe und auf einmal konnte ich nachvollziehen, dass es ein Unding ist, wenn eine Zweitwohnungsteuer in der Höhe der Grundsteuer und höher ausfällt. Im Bagatellsteuerbereich bewegen wir uns da nicht mehr.
Ich gebe aber zu, dass die Überlinger Variante nicht mein Thema ist, gleichwohl natürlich interessant.
Mein hier bereits zitierter Kollege Dr. Grasser aus München hat sich des Problems angenommen in Verbindung mit dem Bund der Steuerzahler.

» Von daher bin ich der Auffassung, dass diese Kommunen relativ gelassen
» abwarten können.

stimme zu.

Wir werden sehen, wie das weitergeht. Beim BVerwG sind jedenfalls nur noch die Revisionen über die Satzung der Stadt Rostock anhängig. Alle anderen Verfahren sind in der Hauptsache erledigt. Ich hoffe, dass wenigstens diese Verfahren bis zum Ende durchgezogen werden, damit Klarheit in die gegensätzliche Rechtsprechung kommt.

Gruß
Yvonne Winkler


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