Augsburger ZWS

Yvonne Winkler @, Sonntag, 09.09.2007 (vor 6220 Tagen) @ Mr.X

Die Stoßrichtung dürfte sich in Richtung Art. 14 GG entwickeln, wenn die Zweitwohnungsteuer höher ist als die Grundsteuer.

Bei den horrenden Mieten, die die Ferienhäuser/wohnungen ganz offenbar kosten, lohnt sich der Kampf um die Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuer. Wie aussichtsreich das ist, angesichts der "Überlinger" Entscheidung, wird sich weisen.

Das sind etwas andere Dimensionen, als die Studibuden, um die wir uns kümmern :-D und auch eine ganz andere Argumentation.

Gruß
Yvonne Winkler


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