Augsburger ZWS

Christian @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6219 Tagen) @ Yvonne Winkler

wenn man die Grundsteuer als Maßstab heranziehen, dürfte die Zweitwohnungsteuer vom Satz her auf keinen Fall über (geschätzte) 5% hinausgehen. Das tun aber die meisten (fast) alle Satzungen. Gemault hat deswegen noch kein Richter - das ist für ihn im Bereich der zulässigen kommunalen Gestaltungsfreiheit und hat längst noch keine erdrosselnde Wirkung. Und in Tegernsee soll das plötzlich schlimm sein - bei einem Steuersatz zwischen 9 und 18 Prozent>

Und Bagatelle> Wenn ich mir eine Zweitwohnung zur gelegentlichen - oder auch häufigeren - Erholung mit einer monatlichen „Rohmiete“ von 3.334 EURO und mehr leisten kann, würde ich eine Steuer von 7.200 EURO vermutlich eher doch als Bagatelle betrachten (wer hat da peanuts gesagt>).

Schlimmer finde ich es, wenn mit steigender Miete und wenigen Stufen sehr früh der Steuersatz reduziert wird. Staffelungen wie in Oberstaufen oder Bad Reichenhall sind da viel unverschämter - je höher der Aufwand, desto geringer der Steuersatz (das ist in Tegernsee immerhin erst bei mehr als 40.000 EURO der Fall)!

Außerdem: Leute, die sich ein so bescheidenes Anwesen leisten können, zahlen keine Zweitwohnungsteuer, wenn sie nicht wollen. Mich würde wirklich brennend interessieren, wer in Tegernsee mit diesem Satz veranlagt ist. Da genügt doch ein Gespräch mit dem Bürgermeister.

Also, mein Mitleid mit „Nobelferienwohnungsbesitzern“ in Tegernsee hält sich wirklich in argen Grenzen. Selbst bei den Tegernseer Immobilienpreisen dürfte diese Zweitwohnung geringfügig mehr als ein umschlossener Raum sein, der zum Schlafen genutzt wird.

Da finde ich Städte - die auf Studierende u.a. zielen - mit 16 Prozent linearer Steuer erheblich unverschämter, fast schon verwerflich (16 Prozent der Miete für das Nutzen einer „Studentenbude“ als Nebenwohnung!). Aber erdrosseln tun sie immer noch keinen - so ständige Rechtsprechung.

Lass uns bei den Studierenden usw. bleiben!

Gruß
Christian


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