Augsburger ZWS

Christian @, Dienstag, 11.09.2007 (vor 6219 Tagen) @ Mr.X

Hallo Mr. X,

„einige“ dubiose Satzungen> Es sind verdammt viele - S-H ist da wohl eher eine meerumschlungene Idylle.
Hier auf dieser Web-Site haben wir es eigentlich überwiegend mit den „Großstadt-Satzungen“ zu tun. Die „Erholungszweitwohnungen“ sind eher weniger ein Thema. Da liegen wir in unserer Einschätzung nicht so wie auseinander liegen. Aber auch Fremdenverkehrsgemeinden greifen überwiegend aufs Melderecht zurück, weil es einfacher ist, als andere Kriterien zur Unterscheidung von Erst- und Zweitwohnung zu suchen. Und der Rückgriff aufs Melderecht hat nun mal seit 2005 einen Knacks weg - selbst dann, wenn jemand mehrere Wohnungen innehat. Die Verfassungswidrigkeit tropft bei diesem Verfahren aus allen Nähten. Und die BVerfG-Entscheidung ist noch längst nicht ausgelotet. Eher im Gegenteil. Die Reduzierung auf den Leitsatz, besonders beliebt bei den Großstädten, verschleiert das Problem eher.

Das wird vermutlich nicht ausreichen, um die Überlinger-Satzungen vollends zu kippen, weil es genügend Auswege gibt. Da steht nichts drin, was sich nicht durch eine einfache Satzungsänderung in den Griff kriegen lässt.

Natürlich ist mir derzeit keine Kommune mit Überlinger-Modell bekannt, bei der „die Sicherungen durchgebrannt“ sind (eine Kostprobe für „die Städte“ folgt unten). Da sind die Stromkreise durch das BVerfG trotz allem relativ gut abgesichert. Aber Grund zur Gelassenheit ist das nun auch wieder nicht. Denn gerade in Bayern, mit der Wiedereinführung der Zweitwohnungsteuer 2004, ist der Widerstand besonders groß. Wenn die Zweitwohnungsbesitzer erst mal auf den Trichter kommen, die Lücken der „Überlinger-Satzungen“ gezielt in Angriff zu nehmen, kann es noch recht lustig werden. Noch größer ist aber die Gefahr, dass die rechtswidrigen Satzungen der Großstädte kippen und die der Fremdenverkehrsgemeinden mitreißen. So abwegig scheint mir das nicht, denn - wieder das Beispiel Bayern - die Landespolitik zeigt da schon deutlich Nerven. Und bei dem herrschenden begrifflichen Chaos weiß sowieso kaum jemand, was eigentlich Sache ist, wenn er „Zweitwohnungsteuer“ sagt.

Gruß

Christian

PS.:
Was soll man als Steuerbescheidempfänger sagen, wenn er in einem Schriftsatz liest, dass er „verkennt …, das nach der von ihm selbst zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sich an der in der (auch erstmaligen) Einkommensverwendung die Zweitwohnungssteuer zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und nicht an einer doppelten (mehrfachen) Einkommenverwendung orientiert.“
Was soll man dazu sagen> Sprachlich und inhaltlich eine Meisterleistung!


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