zws rückwirkend....komm ich irgendwie drumrum?

Christian @, Donnerstag, 04.10.2007 (vor 6041 Tagen) @ iri

Hallo Iri,
die Wohnung war nie als „Zweitwohnung“ gemeldet. Das ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Das Melderecht kennt nur die Begriffe alleinige, Haupt- und Nebenwohnung. Du warst also mit Nebenwohnung gemeldet. Das Verwerfliche an der Satzung ist ja gerade, dass sie ohne jede Kongruenz die Nebenwohnung zur Zweitwohnung macht. Allein aus der grenzenlosen Gier der Stadt, Steuern zu kassieren, bzw. die Betroffenen zur ggf. rechtswidrigen Ummeldung zu veranlassen.
Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1983 hattest Du eben keine Zweitwohnung inne. Diese Entscheidung wurde veröffentlicht in der Entscheidungssammlung BVerfGE 65, S. 325 ff., dort steht auf Seite 348, was eine Zweitwohnung ist. Die Nürnberger werden diesen Hinweis schon verstehen.
Und was das Risiko angeht: Den kannst Du sogar gewinnen (mit Unterstützung natürlich). Besondere Rechtskenntnisse brauchst Du dazu nicht. Ansonsten betrachte es als relativ harmlose Übung für den Umgang mit Behörden - kann später für Dich durchaus hilfreich sein. Mehr als Papierkrieg kommt dabei nicht über.
Nur zu!
Gruß
Christian


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