Stadt Nürnberg hat geantwortet - nach 6 Monaten
Hallo,
die Stadt macht so oder so, was sie will und nicht das, was sie darf oder soll. Daher kommt doch der ganze Ärger erst.
Vom Grundsatz her hast Du mit dem von mir empfohlenen Text als Bürgerin eine klare Feststellung getroffen/Frage gestellt, die von "der Behörde" gefälligst zu beantworten ist. Tut sie es in dreister Selbstherrlichkeit nicht, können wir beide sie nicht daran hindern - aber ungezogenes Verhalten anmahnen (was nur sittlichen Nährwert hat ).
Und Angst vor der Schätzung> Aus meiner Sicht kein großer Unterschiede, ob ich die Stadt Nürnberg wegen 14 oder 20 EURO monatlich verklage. Rechtswidrig ist diese Nebenwohnungsteuer - unabhängig vom geforderten Betrag. Außerdem gibt eine "Schätzung" wieder Spielmasse bei einer Verhandlung und bedeutet ggf. Zeitgewinn.
Also: Behördenangelegenheiten sollten Dir suspekt bleiben. Behörden sind wie kleine Kinder - sie müssen erzogen werden. Zu dieser Erziehung kann der Bürger beitragen, wenn er sich gegen Willkür zur Wehr setzt.
Also, nur Mut und ab damit. Beim Widerspruch und bei der Klageerhebung wird Dir hier allemal geholfen Bis es "Blubb" macht.
Gruß
Christian
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- zws rückwirkend....komm ich irgendwie drumrum? -
iri,
01.10.2007
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02.10.2007
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02.10.2007
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04.10.2007
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04.10.2007
- zws rückwirkend....komm ich irgendwie drumrum? - Emma, 14.11.2007
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11.04.2008
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- Stadt Nürnberg hat geantwortet - nach 6 Monaten - Christian, 02.05.2008
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