Stadt Nürnberg hat geantwortet - nach 6 Monaten

Christian @, Freitag, 11.04.2008 (vor 5851 Tagen) @ iri

Hallo Irina,
schade, dass Du die Steuererklärung wahrscheinlich nicht ausgefüllt hast. Wäre noch schöner gewesen. Aber es reicht auch so. Wer sich sechs Monate Zeit nimmt, ein Schreiben zu beantworten, muss sich auch was gefallen lassen. :-P Was meine schnelle Antwort angeht: Ich bin doch kein Nürnberger.;-)
Ich stelle mal folgendes Anschreiben zur Diskussion, mit dem ich den Vordruck unausgefüllt zurück schicken würde.
"vorweg zu Ihrer sehr späten Beantwortung meines Schreibens: Eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten ist bei einer derart einfachen, eher banalen Verwaltungsangelegenheit ohne Angabe eines plausiblen Grund für die Verzögerung unentschuldbar.
Zur Sache: Ihre Behauptung, meine Feststellung, ich hätte keine Zweitwohnung inne, verbunden mit dem Hinweis auf BVerfGE 65, 325 <348>, sei nicht ausreichend, um in meinem Fall die Nichtveranlagung festzustellen, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Das BVerfG formuliert an der von mir angegebenen Stelle in seiner Entscheidung u.a.:
„Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Hauptwohnung ist ein Zustand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.“
Damit ist durch das BVerfG eindeutig und nicht interpretationsbedürftig festgelegt, was eine Zweitwohnung ist und wie der Steueranspruch danach zustande kommt. Eine Veranlagung ist demnach nur zulässig, wenn der Steuerpflichtige mehr als eine Wohnung innehat. Dies ist bei mir indes nicht der Fall, wie ich mit meinem Hinweis wohl unmissverständlich zum Ausdruck gebracht habe. Ebenso deutlich ergibt sich daraus, dass ich gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der so genannten Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Nürnberg nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin. Wenn Sie mich vor diesem Hintergrund nunmehr gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern, lassen Sie völlig außer Acht, dass dies in meinem Fall mit Ihrem anders ausgelegten Formular nicht möglich ist. Der Sachverhalt lässt sich nicht wahrheitsgemäß darstellen. Deswegen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir näher erläutern könnten, welche Angaben Sie von mir erwarten. Zu meiner vorläufigen Entlastung reiche ich daher das mir übersendete Formular zurück.“

Damit ist Dir auch klar, was Du schreibst, wenn Du die ominösen Zeichen „BVerfGE 65, 325 <348>“ zitierst. Was dann passiert, steht in den Sternen.:-)
Wenn Du Glück hast, tut sich ein paar Wochen überhaupt nichts (vermutlich hat die Verwaltung alle Hände voll mit Flocke zu tun), oder das BVerwG entscheidet vorher, oder … oder …
Noch Fragen>
Gruß
Christian

PS:
Das Schreiben sollte erst kurz vor Ablauf der für Nürnberger Verhältnisse wohl atemberaubenden Frist von vier Wochen rausgehen (aber auch nicht später).


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