OVG Koblenz gegen Mainz

Christian @, Freitag, 30.05.2008 (vor 5833 Tagen) @ chrissi

Hallo Chrissi,
die juristische Bewertung überlasse ich anderen. Meine Meinung:
Da die Stadt Mainz in die Revision gehen will – zahlt ja eh der doofe Steuerzahler – wird das Urteil nicht rechtskräftig. Damit ist die Stadt Mainz berechtigt, weiter diese Steuer einzutreiben. Wer keinen Widerspruch einlegt, ist der Dumme.
Wie die Stadt sich bei Widerspruch verhält, ist noch nicht raus. Wenn sie den Unsinn auf die Spitze treiben will, weist sie den Widerspruch zurück und lässt sich vor Gericht zerren – jedes Mal. Und jedes Mal das gleiche Ergebnis. Aber wer bei diesem umgekehrten Verwaltungsmikado nicht bewegt, hat schon verloren. Kann durchaus sein, dass die Stadt dahingehend pokert, dass die Geschröpften entnervt aufgeben (klappt meistens).
Ewig geht es mit der Revision natürlich nicht. Nach dem BVerwG wartet nur noch das BVerfG. So gesehen ist Land in Sicht. Wie lange es noch dauern kann – nun, allerhöchstens noch zehn Jahre (vorsichtig geschätzt). Was die Kommunen dann allerdings aus dem Beschluss des BVerfG machen werden, steht in den Sternen
Der Landtag Rheinland-Pfalz (Petitionsausschuss) schiebt seit fast zwei Jahren die Eingabe eines Bürgers vor sich her, der das Verbot der Zweitwohnungstuer fordert. Ergebnis> Bisher keines, der Petentent wird unaufgefordert unterrichtet (= er soll gefälligst warten, bis der Souverän des Landes geruht zu rülpsen). Das ist doch was.
Meine Empfehlung.
1. Widerspruch einlegen, Ruhen des Verfahrens sowie Aussetzen des Vollzugs beantragen.
2. Wird das abgelehnt, klagen; dabei Ruhen des Verfahrens sowie Aussetzen des Vollzugs beantragen.
3. Klage ggf. durchziehen, der Erfolg ist ziemlich wahrscheinlich, und die Stadt hat eine Revision mehr am Hals.
Dazu einen Anwalt anheuern, der das Ganze, einschließlich Prozesskostenhilfe, durchzieht. Alles auf Kosten des Steuerzahlers.
Hat jemand eine besseren Vorschlag>
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion