OVG Koblenz gegen Mainz

Christian @, Sonntag, 01.06.2008 (vor 5831 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
das mit der Revision hat der Pressesprecher der Stadt erklärt, neben anderem Unsinn.
Zur Bestätigung kannst Du bei der Finanzreferentin der Stadt Mainz nachfragen – die müsste es wissen. Formuliert als "Bitte an die zuständige Stelle". Ob die Dame allerdings geneigt ist zu antworten, steht in den Sternen. Müsste sie zwar, aber wer weiß das schon.:-(
Hier ihre E-Mail-Anschrift:
christine.neher@stadt.mainz.de
Man könnte sich bei ihr vermutlich auch wegen der anzunehmenden Steuerverschwendung beschweren. Es ist immer so schön, wenn man die Begündungen liest.
Sie freut sich bestimmt über jede Zuschrift.
Das Urteil wird wohl nicht ins Netz gestellt - hat RLP noch nie gemacht. Die wollen Geld dafür. Das ist andererseits der schlagende Beweis, dass etwas, das nichts kostet, nichts wert sein kann. Die Entscheidungen des OVG NRW gibt es nämlich umsonst.:-)
Wird sich aber von dem 2007er-Urteil (hoffentlich) nicht viel unterscheiden.
Gruß
Christian


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