OVG Koblenz gegen Mainz

Yvonne Winkler @, Montag, 02.06.2008 (vor 5830 Tagen) @ Bjoern

Hallo Björn,

das Urteil hat Klasse, finde ich auch. Sehr schön klar und logisch aufgebaut. Mal wieder ein juristischer Genuss und es beleuchtet die unterschiedliche Gesetzesstruktur zwischen Melderecht und Zweitwohnungsteuerrecht (Aufwandsteuer) sehr sauber.
Es drückt sich um keine Begründung herum. Alles ist logisch und einleuchtend.
Wenn mir die Gegensicht der Dinge einmal ähnlich einleuchtend dargebracht würde, ginge mir vielleicht einmal ein Licht auf. So ist es bisher noch nicht entzündet.

Gruß YW


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