OVG Koblenz gegen Mainz

chrissi @, Mittwoch, 04.06.2008 (vor 5974 Tagen) @ Christian

Hallo,

Gerade habe ich folgendes in einem Artikel auf spiegel-online gelesen: "Die erneute Revision des Koblenzer Urteils könnte also tatsächlich Klarheit schaffen. Die Stadt Mainz hatte erklärt, das Gericht definiere die Hauptwohnung im steuerrechtlichen Sinne. Diese Definition sei bislang nicht bekannt gewesen. "In allen der Stadt Mainz bekannten Satzungen anderer Städte mit Zweitwohnungssteuer wird auf die melderechtliche Definition einer Haupt- und Nebenwohnung abgehoben", hieß es."
Vielleicht gibt das Aufschluss darüber wie die Stadt Mainz die Revision begründen will. Kann aber auch sein, dass ich es falsch verstehe.

LG,
Chrissi

Quelle: http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,557544,00.html


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