OVG Koblenz gegen Mainz

Christian @, Mittwoch, 04.06.2008 (vor 5974 Tagen) @ chrissi

Hallo Chrissi,
herzlichen Dank für den Hinweis auf den Artikel.
Das hast Du wohl richtig verstanden.
"In allen der Stadt Mainz bekannten Satzungen anderer Städte mit Zweitwohnungssteuer wird auf die melderechtliche Definition einer Haupt- und Nebenwohnung abgehoben".
Den Unsinn hat der Pressesprecher der Stadt Mainz tatsächlich behauptet – keine Zeitungsente. Das kommt mit etwa so vor, wie die Behauptung: „Wenn ich die Augen zumache, sieht mich keiner!“ Diese Vorstellung findet man eigentlich nur bei sehr kleinen Kindern. :-)
Wenn die Mainzer damit in die Revision ziehen, müssen sie schon ein sehr gläubiges BVerwG vorfinden. Falls die Stadt Mainz, wie es den Anschein hat, wirklich nicht weiß, um was es geht, ist der Revisionsantrag rausgeschmissenes Geld – Steuergelder eben, mit denen sich leicht prozessieren lässt. Da geht’s mir wie Yvonne: Es wäre alles viel leichter zu verstehen, wenn die Kommunen einleuchtende Argumente hätten.
Informativ fand ich bei dem Artikel allenfalls den hoffentlich richtigen Hinweis, dass sich in München eine Studentin auf den Kriegspfad begeben will. Hoffentlich lässt sie sich nicht entmutigen. Dann fehlt nur noch LSA – da wird wohl ebenfalls ein Opfer die Sache durchziehen müssen.
Ansonsten gilt:
Wenn eine Kommune die Zweitwohnungsteuer erhebt, ist es völlig unerheblich, wer die Zweitwohnung innehat – er muss zahlen (sonst ist es keine Aufwandsteuer).
Gruß
Christian


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