OVG Koblenz gegen Mainz

Bjoern @, Mittwoch, 04.06.2008 (vor 5828 Tagen) @ Christian

hier mal der ganze Mainzer Unsinn:

Pressemeldung vom 30.5.2008
OVG-Urteil zur Mainzer Zweitwohnungsabgabe: Mainz geht in Revision

Heute veröffentlichte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgerichtes in Koblenz seine Entscheidung, wonach ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, nicht zu einer Zweitwohnungsabgabe herangezogen werden könne. Das Gericht definiert dabei die Hauptwohnung im steuerrechtlichen Sinn.


Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes stößt auf den Widerspruch der Mainzer Stadtverwaltung. In allen der Stadt Mainz bekannten Satzungen anderer Städte mit Zweitwohnungssteuer wird auf die melderechtliche Definition einer Haupt- und Nebenwohnung abgehoben. Eine steuerrechtliche Definition einer Hauptwohnung war dagegen bislang nicht bekannt. Sollte dieser Sachverhalt zukünftig nicht mehr gelten, müsste nicht nur die Mainzer Satzung geändert werden. Gleichzeitig wäre es dann notwendig, einen strengeren Maßstab bei der Anmeldung von Studierenden anzulegen, da in den meisten Fällen der Lebensmittelpunkt für die Dauer des Studiums am Studienort liege und damit melderechtlich der Hauptwohnsitz dort zu nehmen ist. Die Stadt Mainz wird daher vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision gehen, da es sich um eine Entscheidung mit bundesweiten Auswirkungen handelt.

Ziel der Kommune ist nicht etwa die Erhebung der Abgabe, sondern die Anmeldung mit Erstwohnsitz in Mainz. Diese Meldung führt dann zu der von der Stadt beabsichtigten Beteiligung aller in Mainz Wohnenden an den Kosten für die Mainzer Infrastruktur, vom bezuschussten ÖPNV Studententicket über die Theaterkarte und den VHS Kurs bis zur Kindertagesstätte. Die Zweitwohnungsabgabe hat sich daher aus Sicht der Stadt Mainz als Steuerungsinstrument des kommunalen Meldeverhaltens bewährt. Viele Neubürger haben sich aufgrund der drohenden Abgabe in den letzten Jahren für einen Erstwohnsitz in Mainz entschieden und der Stadt damit die höheren Schlüsselzuweisungen des Landes eingebracht.
(bia)

http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/EKOG-7F5CL4.DE.0

wenn das Mainzer Ziel tatsächlich die Anmeldung mit Erstwohnsitz (genial - das Melderecht kennen sie also auch nicht!! :-D )ist ... wieso geht man dann nicht den direkten Weg und verzichtet auf die Abgabe> schult seine Mitarbeiter in der Meldebehörde etwas intensiver ... und vor allem: kontrolliert man das Melderegister intensiver>>


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