OVG Koblenz gegen Mainz

Bjoern @, Montag, 02.06.2008 (vor 5830 Tagen) @ Tilly

Hallo Tilly,

auf deinen Kommentar habe ich schon gewartet ... wollte ihn gerade herbeireden (bitte nicht negativ werten!)

da es hier nicht um die Besonderheiten der einzelnen Meldegesetze der Länder geht, sondern vielmehr um den grundsätzlichen Ansatz, ob aus jeder Nebenwohnung im melderechtlichen Sinne eine Zweitwohnung im steuerrechtliche Sinne gemacht werden kann. insofern bleibt schon die Hoffnung, dass sich das BVerwG dazu einlassen wird (m. E. ist es geradezu gezwungen, sich hierüber zu äußern, da auch das Urteil aus Koblenz vermutlich ein Revisionsverfahren nach sich zieht)

Frage an Tilly: hast du das gesamte Urteil vom 22.04.2008 gelesen oder beziehen sich deine Äußerungen nur auf die Pressemitteilung>

@Christian
mich würde ja mal brennend interessieren, wie Mainz die Revision begründet. vielleicht geht uns dann allen ein Licht auf>


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