OVG Koblenz gegen Mainz

Christian @, Mittwoch, 04.06.2008 (vor 5817 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
der menschlichen Gier und Dummheit scheinen keine Grenzen gesetzt.
Auf die Idee, bei einer Steuer auch steuerrechtliche Begriffe anwenden zu wollen, kann ja auch kein Mensch kommen. Das ist einfach zu viel verlangt. :-D
Die strengere Kontrolle der Einhaltung der Meldegesetze könnte ein Schuss sein, der nach hinten losgeht. Aber es steht wohl nicht zu befürchten, dass man die Richtigkeit der gemeldeten Haupt-/alleinigen Wohnungen überprüfen wird. Wer sich in Zukunft mit Nebenwohnung in Mainz meldet, muss zur Befragung im Ordnungsamt antreten. Dauer: Bis der Einwohner zum Bürger geworden ist. Mit Schulung allein ist da nichts zu machen.
Eine einzelne Rosine aus dem dicken, dumpfen Brei Mainzer Befindlichkeiten.
OVG RLP Urteil vom 2008 22. April 2008 - 6 A 11356/07.OVG, S. 10 f. Da findet man diese Aussage
„Dem hält die Beklagte [= die Stadt Mainz] … entgegen, dass … Mit der ZwStS seien jedenfalls keine melderechtswidrigen Lenkungszwecke verfolgt worden, so dass dadurch auch keine die steuerrechtliche Normsetzungsbefugnis gefährdenden widersprüchlichen Elemente in die Rechtsordnung hineingetragen worden seien.“
Die Betonung liegt hier wohl auf „melderechtswidrigen“.
Das glaubt vermutlich nicht mal die Stadt Mainz selbst. Die ist ja stolz darauf, dass sie mit Drohungen neue Bürger gewinnt. Anders kann man sich die Pressemeldung auf der Homepage der Stadt ja wohl nicht erklären.
„Die Zweitwohnungsabgabe hat sich daher aus Sicht der Stadt Mainz als Steuerungsinstrument des kommunalen Meldeverhaltens bewährt. Viele Neubürger haben sich aufgrund der drohenden Abgabe in den letzten Jahren für einen Erstwohnsitz in Mainz entschieden und der Stadt damit die höheren Schlüsselzuweisungen des Landes eingebracht.“
Im Klartext:
In Mainz wird man mit einer Abgabe bedroht, wenn man sich dort nicht mit Hauptwohnung meldet. Meldet man sich mit Hauptwohnung in Mainz ist alles gut, denn die Stadt räumt selbst ein, dass sie die Richtigkeit der Meldung nicht Überprüfen kann. Das mag vielleicht nicht das Hineintragen von „gefährdenden widersprüchlichen Elemente in die Rechtsordnung“ sein, aber …
Gruß
Christian


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