Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München

kappa @, Sonntag, 06.07.2008 (vor 6017 Tagen)

Hallo,

ich habe folgendes Problem:
Da ich aus dem Ausland komme und noch keine feste Aufenthaltserlaubnis habe, schreibt mir Thüringen vor, dass ich dort meinen Hauptwohnsitz haben muss. Allerdings ist es mir freigestellt in ganz Deutschland zu studieren.
Ich studiere nun in München und kann hier meine Studentenwohnung (Wohnheim) nicht als Hauptwohnsitz anmelden, sondern muss sie als Zweitwohnung führen.
Muss ich dennoch Zweitwohnungsteuern (in München) für die Wohnung bezahlen, obwohl ich mich zu 98% in München aufhalte, womit die Wohnung in München für mich meinen Hauptwohnsitz darstellt>

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Freundliche Grüße,
Vago


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