Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München

Christian @, Freitag, 11.07.2008 (vor 6012 Tagen) @ kappa

Hallo Vago,
kleine Ergänzung:
Vielleicht reicht schon die Genehmigung der Thüringer Ausländerbehörde, das Studium in München aufnehmen zu dürfen, und ein „Umverteilungsantragsverfahren“ wird überhaupt nicht nötig. Diese Frage mal der Münchener Ausländerbehörde stellen, von der ja das Schreiben mit dem "unerlaubten Aufenthalt" stammt.
Und noch mal: Das Schreiben ist in meinen Augen keine Aufforderung zur Anmeldung einer Nebenwohnung, sondern die Aufforderung, Bayern zu verlassen.
Gruß
Christian


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