Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München

Christian @, Montag, 07.07.2008 (vor 6038 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
selbstverständlich ist es in 1. Linie ein ausländerrechtliches Problem. In 2. Linie aber ggf. auch der schlampigen Gesetzgebung (in der BRD ja zunehmend zu beobachten) oder der fehlenden Flexibilität von Behörden (da ist keine Zunahme zu beobachten)geschuldet. Da ist die Einschaltung des Ausländerbeauftragten in meinen Augen ein durchaus angemessener, sogar vorsichtiger Schritt.:-)
Das paradoxe an der Situation ist doch, dass eine Behörde die Aufnahme des Studiums in München gestattet, gleichzeitig aber die melderechtlichen Konsequenzen mit Strafe bedroht. :-( Hier könnte man das BGB ausnutzen, und erklären:
„In Thüringen habe ich meinen einzigen Wohnsitz, die melderechtliche Hauptwohnung in München ist nur ein gewöhnlicher Aufenthalt, da ich nicht beabsichtige, mich dort München niederzulassen.“:-P
Denn eines dürfte klar sein: Wo ich meinen Wohnsitz habe, ist aus dem Melderecht nicht ablesbar. Beim bürgerlich-rechtlichen Wohnsitz spielt der Wille zur Niederlassung die entscheidende Rolle.
Hatte ich schon mal gesagt, dass der Wohnsitz im Melderecht nichts zu suchen hat>
Der steuerrechtliche Wohnsitz dürfte überhaupt keine Rolle spielen, würde aber auch zu keinem anderen Ergebnis führen. Müsste mal ein Experte überprüfen.
Die Zweitwohnungsteuer läuft da, wie von Dir gesaagt, nur am Rande mit. Wobei ich mir durchaus vorstellen kann, dass den Münchnern diese Problematik völlig wurscht ist – Starrsinn und eine latente Xenophobie könnten da die Ursache sein. :-D
Und was bitte sehr, will man anfechten, wenn die Formel lautet „Jede Nebenwohnung ist eine Zweitwohnung“. Die Nebenwohnung ist im vorliegenden Fall auch keine Erstwohnung – sie ist die einzige Wohnung die innegehabt wird. :-D
Allerdings gibt das Schreiben des thüringischen Landkreises insofern was her, als man ungestraft erklären kann, melderechtlich gesehen falsch gemeldet zu sein. Aber ob das München-Stadt bewegt>:-|
Gruß
Christian


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