Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München

Christian @, Sonntag, 06.07.2008 (vor 6017 Tagen) @ kappa

Hallo Vago,

jetzt habe ich zumindest verstanden, warum die Antragstellung/die Erteilung des Aufenthaltstitels in Thüringen und nicht in Bayern erfolgte.

Wesentlich für die weitere Betrachtung wäre noch, ob Du EU-Bürger bist oder von außerhalb der EU kommst. Ich vermute mal Letzteres, denn sonst würde § 25 (Abs. 5) AufenthG nicht greifen. Macht die Sache natürlich auch nicht einfacher. Hast Du schon mal daran gedacht, den Ausländerbeauftragten Thüringens einzuschalten> Der wäre für solche Dinge eigentlich die 1. Adresse.

Was die ZWSt in München angeht: Hast Du da schon einen Bescheid oder nur die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung>

Gruß

Christian


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