Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München

kappa @, Sonntag, 06.07.2008 (vor 5864 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

ich habe eine Aufenthaltserlaubnis, die nur für ein Jahr gilt; diese kann ich dann jährlich verlängern lassen. Mit dieser Aufenthaltserlaubnis ist mein Hauptwohnsitz an Thüringen gebunden.
Ich hatte meine Studentenwohnung versucht als Hauptwohnsitz, bzw. einzigen Wohnsitz anzumelden. Daraufhin bekam ich von Thüringen ein Schreiben, dass ich mich in München abmelden soll, bzw. die Wohnung dort als Nebenwohnsitz anmelden soll, ansonsten kommt auf mich eine Strafe zu und eventuell eine Verweigerung der Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis.
Ich bin dieser Auflage nachgekommen. Jetzt fordert München von mir, dass ich ZWS (ich glaube 10% von der Kaltmiete) zahlen muss.
Hatte auch versucht es bei der Meldebehörde zu erklären. Leider hatte ich meinen Ausweis vergessen und mir wurde jegliche Information verweigert. Außer, dass ich eben gezwungen bin die ZWS zu zahlen.

Na ja, die Beamten hier in Deutschland wissen selber nichts von den Rechten, die die Bürger haben. Bzw. sie haben keine Ahnung von den Ausnahmen. Und unfreundlich sind sie auch noch. Geholfen ist es nur, wenn man Gesetzesauszüge vorlegen kann. (Probleme hatte ich schon wegen Bafög - aber da ging alles gut, nachdem ich eben die für mich geltenden Gesetze vorgelegt hatte).

Danke für deine Antwort.

Grüße.


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