Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
Hallo,
ich denke, hier liegt in erster Linie ein ausländerrechtliches Problem vor. von daher wäre ich erstmal vorsichtig mit irgendwelchen Aktionen.
du bist also eigentlich vollziehbar ausreisepflichtig (so steht es in § 25 (5) AuslG) ... nur aus irgendwelchen Ausnahmetatbeständen wird dir befristet der Aufenthalt in Deutschland gestattet.
die Aufenthaltserlaubnis kann mit Auflagen versehen werden (§ 12 AuslG); eine dieser Auflagen ist die Wohnsitznahme in Thüringen
insofern bin ich mir nicht sicher, ob du mit der Wohnungsnahme in München gegen deinen Aufenthaltstitel verstoßen hast. dies würde ich an deiner Stelle vorrangig prüfen, bevor irgendetwas unternommen wird!
Deine Aussage:
Daraufhin bekam ich von Thüringen ein Schreiben, dass ich mich in München abmelden soll, bzw. die Wohnung dort als Nebenwohnsitz anmelden soll, ansonsten kommt auf mich eine Strafe zu und eventuell eine Verweigerung der Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis. Ich bin dieser Auflage nachgekommen.
spricht zwar dafür, dass ausländerrechtlich alles in Ordnung ist; 100%ig sicher bin ich mir aber nicht
@Christian
wenn er tatsächlich aus rechtlichen Gründen gehindert ist, sich melderechtlich korrekt in München mit Hauptwohnung zu melden; kann man dann den Status der Nebenwohnung im zweitwohnungsteuerrechtlichen Sinne anfechten> weil die Nebenwohnung ja eigentlich die Erstwohnung ist ...
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kappa,
06.07.2008
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René,
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Bjoern,
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