Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München
Hallo Vago,
da ist ja einiges schief gelaufen – und nicht nur (eher weniger) bei den inkompetenten, unfreundlichen Beamten in Deutschland.
Ohne große Ahnung vom Ausländerrecht zu haben:
1. Das Schreiben des Kreisverwaltungsreferats München (als der zuständigen Ausländerbehörde) vom 02.01.08 ist in keiner Weise so zu verstehen, dass Du dich in Bayern nur mit Nebenwohnung melden darfst. Die danach erfolgte Ummeldung von Haupt- in Nebenwohnung war falsch. Du hättest, so steht es auch in dem Schreiben, einen Umverteilungsantrag bei der zuständigen Ausländerbehörde im Freistaat Thüringen stellen müssen. Dem wäre – so schätze ich mal - auch ohne weiteres stattgegeben worden.
2. Auch Deine Nebenwohnung ist in meinen Augen immer noch „ein Aufenthalt ohne Erlaubnis“, denn Du bist nicht nach Thüringen zurückgekehrt. Das Umverteilungsantragsverfahren ist in Deinem Fall wohl unumgänglich – aber wohl auch nicht weiter problematisch.
3. Ob die Thüringer Behörde Dich bei der Genehmigung Deines Studiums in München auf dieses Verfahren aufmerksam machen musste oder nicht, sei mal dahingestellt.
4. Die Stadtkämmerei München hat mit ihrer Aufforderung vom 29.05.2008 zur Abgabe der Zweitwohnungssteuererklärung ganz offensichtlich auf die Ummeldung von Haupt- in Nebenwohnung reagiert.
5. Du musst der Stadt München überhaupt nichts beibringen. Maßgeblich dafür ist die für Dich in Thüringen immer noch zuständige Ausländerbehörde. Mit der musst Du Deine Aufenthaltserlaubnis klar ziehen (Umverteilungsabtragsverfahren). Eventuell kannst Du Dich auch an die Münchener Ausländerbehörde bei der Kreisverwaltung wenden, Deinen Fall schildern und um Hilfe bitten. Klappt vermutlich auch.
6. Danach kannst Du Dich um die Zweitwohnungsteuer in München kümmern
Aus meiner Sicht: Leider nichts mit unerzogenen Beamten. So ungefähr hatte ich mir da vorgestellt.
Also: Bei den zuständigen Behörden die richtigen Fragen stellen, dann dürfte es auch klappen.
Gruß
Christian
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