Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München

Christian @, Sonntag, 06.07.2008 (vor 6017 Tagen) @ kappa

Hallo Vago,
das Melderecht gilt (vermutlich) auch für Thüringen. :-)
Wenn Du in Thüringen eine Wohnung hast (nutzt) und in München eine weitere, ist Deine Hauptwohnung dort, wo Du dich vorwiegend aufhältst. Das ist nach Deinen Angaben München. Hast Du in Thüringen keine und nur in München eine Wohnung, ist das weder Haupt- noch Nebenwohnung sondern Deine alleinige Wohnung.
Soweit das Melderecht.
Da München somit entweder Deine alleinge oder Deine Hauptwohnung ist, fällt dort keine Zweitwohnungsteuer an.
Sollte eine Behörde Dir wegen der Befolgung der Meldegesetze Schwierigkeiten machen, hier wieder oder direkt bei mir melden. Ich persönlich liebe den Umgang mit unerzogenen Sachbearbeitern und deren Vorgesetzten. Genau so wie Schlittenfahrten.:-D
Gruß
Christian


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