Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München

kappa @, Sonntag, 13.07.2008 (vor 5623 Tagen) @ Christian

Danke für deine Hilfe Christian.

Mal schauen ob ich diesen Umverteilungsantrag stelle, denn dadurch würde sich für mich doch einiges verkomplizieren, bzgl. Aufenthalt.


» Und noch mal: Das Schreiben ist in meinen Augen keine Aufforderung zur
» Anmeldung einer Nebenwohnung, sondern die Aufforderung, Bayern zu
» verlassen.

Solange es mein Hauptwohnsitz war, wollten die dass ich Bayern verlasse. Jetzt, da es eine "Nebenwohnung" ist, haben sie nichts dagegen, dass ich hier bleibe und die ZWS zahle.

Diese Politik hier ist ein wenig komisch.


Grüße,
Vago


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