Pflicht-Hauptwohnsitz in Thüringen; Studium München

Christian @, Dienstag, 15.07.2008 (vor 5856 Tagen) @ René

Hallo René,
der Beitrag hat nur sehr am Rande mit der Zweitwohnungsteuer zu tun. Behördenwillkür - für die ich mich auch hätte erwärmen können - liegt auch nicht vor. Die Lage ist eindeutig, klassischer Einzelfall.
Schlage deswegen vor, die Fixierung aufzuheben.
Gruß
Christian


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