rückwirkend zulässig?, Keine Schlüsselgewalt?

michi, Montag, 10.07.2006 (vor 6981 Tagen)

Ist das Festsetzen einer ZWS rückwirkend zulässig>

Hintergrund der Geschichte ist ein "aufgelassener" NWS bei den Eltern, für den ich nicht über die Schlüsselgewalt verfüge, und auch keine Miete zahle. (allerdings bin ich schon lange nicht mehr finanziell abhängig oder in Ausbildung :-) -> Kinderzimmerurteil VG Gelsenkirchen 16 K 3699/01. Ob eine genügende Kontrolle eingerichet ist, ist fraglich.

Die Satzung begründet den Anspruch mit dem 1.1.06 bei Fälligkeit zum 1. Monat nach Bescheid. (Momentan sind wir in der Phase der Datenerhebung, die für meinen Geschmack auch zu detailiert ausfällt. Was muss man da hinnehmen>)

Kann ich meinerseits die melderechtliche Abmeldung und die steuerrechtliche Abmeldung, (die hier unterschieden werden) ebenso rückwirkend vornehmen> Owi>

Eine weitere Frage ist, ob der Begriff "Wohnung" für ein Kinderzimmer überhaupt zutrifft, bzw. "Lebensführung" für meine Beratertätigkeit (freier Beruf :-) für die ich m. E. aufsuche nicht eine Erwerbszweitwohnung bei Verheirateten begründet. :-D


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