rückwirkend zulässig?, Keine Schlüsselgewalt?

Michi, Dienstag, 18.07.2006 (vor 6974 Tagen) @ Christian

Wenn ich mich "hilfsweise sofort" abmelde, gebe ich doch indirekt zu, dass eine Wohnung bestanden hat. Zumindest könne man das doch so sehen.
Verkompliziert wird die Sachlage durch ein Eigentor an das ich bisher nicht gedacht hatte, da lt. Zulassungsstelle kein Problem (zumindest bisher). Ja ja, geschieht mir Recht :-P


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