rückwirkend zulässig?, Keine Schlüsselgewalt?

Michi, Montag, 17.07.2006 (vor 6975 Tagen) @ Christian

Hm, ich hab da heute mal angerufen.

Es können keine Auskünfte wegen Überlastung und Urlaub des zuständigen Sachbearbeiters gegeben werden.
Die Vertretung vermutet dennoch eine Steuerpflicht.

Der Sachbearbeiter hat vorsichtshalber aber eine Frist angegeben, die in seinen Urlaub fällt.

Das nennt man wohl "Nach Diktat unerkannt entkommen" :-P

Btw.: Schade ich mir, wenn ich auf meine Abmeldung zum 31.12.05 oder hilfsweise sofort bestehe>


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