rückwirkend zulässig?, Keine Schlüsselgewalt?
Hallo Michi,
» Ist das Festsetzen einer ZWS rückwirkend zulässig>
Ja, das ist es, abhängig von der Festsetzungsfrist, rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Erhebung in der Satzung.
» eine genügende Kontrolle eingerichet ist, ist fraglich.
Kontrolle wovon>
» Die Satzung begründet den Anspruch mit dem 1.1.06 bei Fälligkeit zum 1.
» Monat nach Bescheid. (Momentan sind wir in der Phase der Datenerhebung,
» die für meinen Geschmack auch zu detailiert ausfällt. Was muss man da
» hinnehmen>)
Kommt darauf an, was gefragt wird.
» Kann ich meinerseits die melderechtliche Abmeldung und die
» steuerrechtliche Abmeldung, (die hier unterschieden werden) ebenso
» rückwirkend vornehmen> Owi>
Melderechtl. Abmeldung, soweit sie der Wahrheit entspricht, ja, sonst Owi.
Steuerrechtl. Abmeldung> Verstehe ich nicht in dem Zusammenhang.
» Eine weitere Frage ist, ob der Begriff "Wohnung" für ein Kinderzimmer
» überhaupt zutrifft,
das kommt auf die Satzung an
bzw. "Lebensführung" für meine Beratertätigkeit
» (freier Beruf für die ich m. E. aufsuche nicht eine
» Erwerbszweitwohnung bei Verheirateten begründet.
Wenn der freie Beruf bei den Eltern ausgeübt wird und der Familienwohnsitz woanders ist, kann das die Erwerbszweitwohnung für Verheiratete begründen.
Gruß
Yvonne Winkler
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michi,
10.07.2006
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