rückwirkend zulässig?, Keine Schlüsselgewalt?

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 12.07.2006 (vor 6980 Tagen) @ Michi

Hallo Michi,

www.lindenberg.de/Satzungen/490-Zweitwohnungssteuersatzung.pdf

Das sieht doch schon viel besser aus, wenn man weiß, worüber man spricht. ;-)

Also, kein Anknüpfen an das Melderecht, keine Fiktion. Sieht der Überlinger Variante ganz ähnlich. Da sehe ich wenig Möglichkeiten zu entkommen.

Man muss sich bei der Stadt gesondert anmelden, wenn man eine Zweitwohnung hat und ebenso wieder abmelden. Auch für die beruflich veranlasste Zweitwohnung nicht getrennt lebender Verheirateter ist hier kein Raum, da nicht an das Melderecht angeknüpft wird.

Da habe ich fürs erste keine Idee, leider.:-(

Gruß
Yvonne Winkler


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