rückwirkend zulässig?, Keine Schlüsselgewalt?

Christian @, Donnerstag, 13.07.2006 (vor 6979 Tagen) @ Yvonne Winkler

Hallo Michi, hallo Yvonne


Abgesehen von einigen Kratzern ist die Lindenberger Satzung eine vom Typ "Überlingen"


» Da sehe ich auch kein Innehaben.


Ich auch nicht, wo kein Innehaben, da keine Zweitwohnung.

Tipp am Rande: Die "detaillierten" Fragen nicht beantworten.

Gruß


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