rückwirkend zulässig?, Keine Schlüsselgewalt?

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 13.07.2006 (vor 6979 Tagen) @ Michi

» Auf dem Schreiben zur Datenerfassung steht aber explizit, dass eine aus
» beruflich genutzten Gründen benutzte Zweitwohnung bei Verheirateten
» steuerfrei bleibt. Es wird auf die BVerfG vom 11.10.2005 hingewiesen. Raum
» für eine Ungleichbehandlung>

Nein, dann ist das ja geklärt.

» Bleibt noch die These, dass enn die Grundlage schon unabhängig vom
» Melderecht gesehen wird, ich gar keine Wohnung innehabe.
» Ich kann ja schließlich nicht darüber verfügen und insbesondere andere von
» der Nutzung ausschließen.

Da sehe ich auch kein Innehaben.

Gruß
Y.W.


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